Förderung von Weiterbildung und Studium

Ob Bildungszeit, Stipendium oder Bildungskredit – es gibt viele Fördermöglichkeiten für ein berufsbegleitendes Studium oder Weiterbildungskurse. In der folgenden Übersicht haben wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Finanzierungstipps für Sie zusammengestellt.

Den Arbeitgeber ins Boot holen

Viele Unternehmen unterstützen die berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter*innen z. B. durch eine finanzielle Beteiligung an den Studien- oder Teilnahmegebühren, durch die Freistellung für die Zeit der Weiterbildungsmaßnahme oder durch die Gewährung von Sonderurlaub.

Unsere Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber!
Wir stehen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Steuerliche Berücksichtigung

Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) können die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung steuerlich geltend gemacht werden. In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, ist abhängig vom Einzelfall.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder bei Ihrer Steuerberatung zu informieren, um mögliche Ersparnisse genau kalkulieren zu können.

Bildungszeit

Freistellung durch den Arbeitgeber

Beschäftigte in Baden-Württemberg haben durch das Bildungszeitgesetz Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungszeit im Jahr. Das bedeutet, dass sie sich für Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freistellen lassen können.

  • Wer wird gefördert?
    Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg
  • Was wird gefördert?
    Berufliche Weiterbildung
  • Wir sind eine anerkannte Bildungseinrichtung:
    Das Heilbronner Institut für Lebenslanges Lernen ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Rahmen des Bildungszeitgesetzes.
  • Weitere Informationen:
    https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/

 

Förderung von Kursgebühren (ESF Plus Programm)

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bezuschusst aus Mitteln der Europäischen Union die Teilnahmegebühren von ESF-Fachkursen (ESF-Förderprogramm Fachkurse). ESF-Fachkurse sind überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung. Die Kurse zielen darauf ab, die fachliche Qualifikation zu verbessern. Durch ESF-Fachkurse erwerben, erhalten oder erweitern Sie Ihre beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen.

Bei Fachkursen mit Kursbeginn bis 31.08.2026 reduziert sich die Kursgebühr der geförderten Teilnehmenden um 30 % (bei Teilnehmenden ab 55 Jahre oder älter reduziert sich die Kursgebühr um 70 %). Bei Fachkursen mit Kursbeginn ab 01.09.2026 gilt für alle förderfähigen Teilnehmenden ein einheitlicher Fördersatz in Höhe von 45 % (d.h. die Kursgebühr reduziert sich um 45 %).

Geförderte Zielgruppen:

Die Fachkursförderung unterstützt bei Fachkursen mit Kursbeginn bis 31.08.2026 Beschäftigte, Unternehmer*innen einschließlich Freiberufler*innen, Gründungswillige und Wiedereinsteiger*innen, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten. Bei Fachkursen mit Kursbeginn ab 01.09.2026 unterstützt die Fachkursförderung Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg, Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg und Unternehmer*innen einschließlich Freiberufler*innen mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg. Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens. Nicht gefördert werden u.a. Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).

Ablauf der Beantragung:

Auf der jeweiligen Kurswebsite erhalten Sie eine Zielgruppenabfrage, mit der Sie ganz einfach prüfen können, ob Sie zu den geförderten Zielgruppen gehören und alle weiteren Informationen zum Ablauf der Beantragung.

Unsere geförderten Zertifikatskurse können Sie hier nach „ESF-gefördert“ filtern.

Stipendien

Im Folgenden haben wir Ihnen eine kurze Übersicht über die verschiedenen Förderungsangebote des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellt. Für weitere Details zu den Voraussetzungen und den förderfähigen Programmen informieren Sie sich bitte direkt auf den u.g. Websites!

Weiterbildungsstipendium

Ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.

  • Wer wird gefördert?
    Engagierte junge Fachkräfte, die sich nach der Berufsausbildung weiter qualifizieren wollen
  • Was wird gefördert?
    Anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen wie z.B. berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen ODER Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z.B. Maschinenbau, Betriebswirtschaft)
  • Voraussetzungen für die Bewerbung:
    Abgeschlossene Berufsausbildung und besondere berufliche Leistungen (z. B. ein besonders guter Ausbildungsabschluss oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule);
    Wer bereits einen Hochschulabschluss hat, kann sich nicht bewerben, eine Altersbegrenzung ist gegeben.
    Das Programm ist ein Stipendium mit einem Bewerbungsverfahren.
  • Weitere Informationen:
    https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium

Deutschlandstipendium

Ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung begabte und leistungsfähige Studierende. Sie will herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement honorieren und das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung stärken.

  • Wer wird gefördert?
    Studierende aller Nationalitäten an deutschen Hochschulen, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt
  • Was wird gefördert?
    Grundsätzlich ist jedes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule förderungsfähig. Also z. B. auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium, ein Masterstudiengang oder ein berufsbegleitendes Studium
  • Voraussetzungen für die Bewerbung:
    Besondere Erfolge an Schule und/oder Universität; gesellschaftliches Engagement; oder auch Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben
  • Weitere Informationen:
    https://www.deutschlandstipendium.de und
    https://www.hs-heilbronn.de/deutschlandstipendium

Aufstiegsstipendium

Ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Das Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene unterstützt engagierte Fachkräfte aus allen Berufsbereichen bei einem ersten akademischen Hochschulstudium.

  • Wer wird gefördert?
    Personen, die den Zugang zu einem Hochschulstudium durch ihre beruflichen Qualifikationen und Leistungen erreichen
  • Was wird gefördert?
    Ein erstes akademisches Studium (Vollzeit oder berufsbegleitend) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
  • Voraussetzungen für die Bewerbung:
    Abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung (mind. zwei Jahre Berufstätigkeit) und besondere berufliche Leistungen (in Berufsausbildung oder Berufspraxis, z. B. ein besonders guter Ausbildungsabschluss oder eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers); es gibt keine Altersbegrenzung
  • Weitere Informationen:
    https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium

Studienkredite

Viele Banken bieten zur Ausbildungsförderung einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Bildungs- bzw. Studienkredit an, der die Studierenden bei der Finanzierung ihres Weiterbildungsbestrebens unterstützen soll.

KfW-Studienkredit

Ein Angebot der KfW-Bank

Der KfW-Studien­kredit soll grundsätzlich als ein Baustein der Studienfinanzierung dienen und die Lebenshaltungs­kosten der Studierenden während des Studiums (unabhängig vom Studien­fach) finanzieren.

Bildungskredit

Ein Angebot der KfW-Bank

Für Schüler*innen und Studierende in den letzten Jahren der Ausbildung