Allgemeine Hinweise zur Zulassung

Das berufsbegleitende Masterstudium Maschinenbau richtet sich an Personen mit einem ersten akademischen Abschluss (Hochschulstudium).

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Für das Zulassungsverfahren gelten die bundesweit gültigen Voraussetzungen für ein Hochschulstudium.
  • Um für den Master-Fernstudiengang Maschinenbau zugelassen zu werden, müssen Sie einen ersten akademischen Abschluss mit 210 ECTS-Credits an einer staatlich anerkannten Hochschule oder einen vergleichbaren Abschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang (z. B. Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen, Elektrotechnik, …) nachweisen.
  • Sollten Sie einen ersten akademischen Abschluss mit 180 ECTS-Credits absolviert haben, besteht die Möglichkeit, 30 ECTS-Credits durch ergänzende Leistungsnachweise (Module aus dem Bachelor Maschinenbau der HFH) während des Masterstudiums zu erbringen. In diesem Fall fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 3.300 € an (110 € pro Credit, bei 30 ECTS-Credits = 3.300 €). 
  • Darüber hinaus müssen Sie nach Abschluss Ihres ersten Studiums mindestens ein Jahr Berufserfahrung gesammelt haben. Bei einem berufsbegleitenden Erststudium kann diese Voraussetzung wegfallen.
  • Auch Englischkenntnisse auf B1-Niveau des Common European Framework (CEF) sind erforderlich. Sie können in vielen Fällen bereits durch Schulzeugnisse oder ggf. durch geeignete Tests (z. B. TOEFL) nachgewiesen werden.

Auswahlverfahren

Je Semester stehen für den Masterstudiengang Maschinenbau 30 Studienplätze zur Verfügung.

Sollten mehr Bewerbungen eingehen, entscheidet ein Auswahlverfahren über die Vergabe der Studienplätze.
Kriterium zur Zulassung ist dann die Abschlussnote des Erststudiums.