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Allgemeine Hinweise zur Zulassung

Das berufsbegleitende Masterstudium Maschinenbau richtet sich an Personen mit einem ersten akademischen Abschluss (Hochschulstudium).

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Für das Zulassungsverfahren gelten die bundesweitgültigen Voraussetzungen für ein Hochschulstudium.
  • Um für den Master-Fernstudiengang Maschinenbau zugelassen zu werden, müssen Sie einen ersten akademischen Abschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder einen vergleichbaren Abschluss in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang nachweisen. Dieser muss einem Workload von mindestens 180 ECTS-Punkten entsprechen. Zulassung unter Auflage; während des Masterstudiums sind weitere 30 ECTS-Credits durch ergänzende Leistungsnachweise zu erbringen (zusätzlich 1800€)
  • Darüber hinaus müssen Sie nach Abschluss Ihres ersten Studiums mindestens ein Jahr Berufserfahrung gesammelt haben. Bei einem berufsbegleitenden Erststudium kann diese Voraussetzung wegfallen.
  • Auch Englischkenntnisse auf B1-Niveau des Common European Framework (CEF) sind erforderlich. Sie können in vielen Fällen bereits durch Schulzeugnisse oder ggf. durch geeignete Tests (z. B. TOEFL) nachgewiesen werden.

Auswahlverfahren

Je Semester stehen für den Masterstudiengang Maschinenbau 30 Studienplätze zur Verfügung.

Sollten mehr Bewerbungen eingehen, entscheidet ein Auswahlverfahren über die Vergabe der Studienplätze.
Kriterium zur Zulassung ist dann die Abschlussnote des Erststudiums.