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Allgemeine Hinweise zur Zulassung

Wenn Sie sich durch das folgende Profil auszeichen, können Sie für den berufsbegleitenden MBA General Management zugelassen werden:

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie haben ein abgeschlossenes Studium auf Bachelorniveau mit 210 ECTS.
    Für Bewerber*innen mit weniger als 210 ECTS-Punkten werden kostenfreie Upgrade-Optionen angeboten. Bitte kontaktieren Sie uns.
  • Sie haben mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Bewerber*innen mit weniger Berufserfahrung können zugelassen werden, wenn aufgrund der bisherigen beruflichen Ausbildung, beruflichen Tätigkeiten oder sonstiger spezieller Vorkenntnisse eine ausreichende Eignung zu erwarten ist. Ausnahmeregelung sind jedoch erst ab ca. 18 Monaten Berufserfahrung bis zum Studienstart möglich. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf oder senden Sie uns Ihren Lebenslauf, sodass wir Ihnen eine Einschätzung dazu geben können, ob eine Bewerbung bei uns aussichtsreich sein kann.
  • Gute Englischkenntnisse (B2-Niveau) Die Englischkenntnisse werden im Rahmen des Auswahlgesprächs geprüft. Alternativ kann der Nachweis der Englischkenntnisse in Form eines gültigen IELTS- oder TOEFL-Tests erfolgen, der den Bewerbungsunterlagen beizulegen ist.

Auswahlverfahren

Der berufsbegleitende MBA-Studiengang General Management hat eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen, die nach dem Ergebnis eines kontinuierlichen Zulassungsverfahren vergeben werden.

Die Studienplätze können bereits vor Ende der Bewerbungsfrist zugesagt werden. Eine frühzeitige Bewerbung wird daher empfohlen.

Bei vollständiger und fristgerechter Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine Prüfung der Unterlagen. Sofern die grundsätzliche Eignung für das Studium bestätigt wurde, werden Sie zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

Im Anschluss an das Auswahlgespräch werden Sie über das Ergebnis informiert. Bei Erhalt eines positiven Bescheids erhalten Sie eine Zusage auf einen Studienplatz.

Erst mit Annahme des Studienvertrags durch das Heilbronner Institut für Lebenslanges Lernen gemeinnützige GmbH kommt das Studienverhältnis zustande. Das Zustandekommen des Studiengangs ist jedoch abhängig von einer Mindestteilnehmerzahl.